Osteopathie –
Kosten und Erstattung

Eine Behandlung kostet zwischen 80,- und 98,- € – je nach Dauer und Art der Behandlung. Sie erhalten eine Rechnung die nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) erstellt wird.

Kostenerstattung Kassenpatienten:

Osteopathie zählt grundsätzlich nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen, so dass die Kosten selbst getragen werden müssen. Etliche gesetzliche Krankenkassen bezuschussen allerdings die Kosten für Osteopathie. Die Bezuschussung fällt jedoch je nach Kasse unterschiedlich aus. Unter www.osteokompass.de finden Sie eine Auflistung der gesetzlichen Krankenkassen, die aktuell Kosten für die Behandlung bezuschussen.

Bitte erkundigen Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer privaten Krankenversicherung, Ihrer Zusatzversicherung oder gesetzlichen Krankenkassen nach den Modalitäten.

Zu Ihrer Information über meine Qualifikation und zur Weitergabe an Ihre Krankenkasse:

Meine Ausbildung umfasst 1.350 Ausbildungsstunden. Ich bin Vollmitglied im BVO – Bundesverband Osteopathie e.V. (Mitglieds-Nr. 15096).

Kostenerstattung Privatpatienten:

Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen erstatten – je nach Vertrag und Tarif – die Kosten für osteopathische Behandlungen.

Mo – Fr 8.00 – 16.30 Uhr

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